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   LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11   

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https://dejure.org/2012,23630
LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11 (https://dejure.org/2012,23630)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11 (https://dejure.org/2012,23630)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 (https://dejure.org/2012,23630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 76 SGB 6, § 4 VersorgAusglHärteG, § 34 Abs 3 VersAusglG, § 35 VersAusglG, § 37 Abs 1 VersAusglG
    Rückübertragung von im Rahmen eines Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften bei Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten - rechtskräftiger Abschluss des Versorgungsausgleichsverfahrens vor dem 1.9.2009 - Antrag auf Rückübertragung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11
    Gegen diese Stichtagsregelung bestehen dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nicht daran gehindert ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 44, 1 (21 f.), 49, 260 (275); BVerfG, Beschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, mwN).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11
    Der Senat sieht vorliegend auch keine Umstände, die eine Verfassungswidrigkeit des § 37 VersAusglG begründen könnten (unter Hinweis auf BVerfG vom 5.7.1989 - 1 BvL 11/87 ua = BVerfGE 80, 297 = SozR 5795 § 4 Nr. 8 - zu der Vorgängerregelung in § 4 VAHRG).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11
    Gegen diese Stichtagsregelung bestehen dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nicht daran gehindert ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 44, 1 (21 f.), 49, 260 (275); BVerfG, Beschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, mwN).
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52) .
  • SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14

    Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst

    Dieser Einschätzung, die - soweit ersichtlich - auch in der sozial- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Literatur durchweg geteilt wird (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2013 - L 13 R 316/13 -, juris Rn. 34-38; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 -, juris Rn. 14; LSG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11 -, juris Rn. 21; OVG Münster, a.a.O., juris Rn. 7-9; VG Saarlouis, Urteil vom 16.06.2015 - 2 K 17/14 -, juris Rn. 30-33; VG Köln, a.a.O., Rn. 20-34; VG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25 f.; VG Ansbach, Urteil vom 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris Rn. 37-50; Breuers, a.a.O., Rn. 11), schließt sich auch die Kammer nach eigener rechtlicher Prüfung vollumfänglich an.
  • VG Berlin, 24.09.2013 - 28 K 80.11

    Rechtmäßigkeit der Regelungen des VersAusglG §§ 37 Abs 1, 38 Abs 2, 34 Abs 3 bei

    Maßgeblich ist lediglich, dass die Einführung des Stichtags für den Übergang von altem zu neuem Versorgungsausgleichsrecht gemäß § 49 VersAusglG angesichts des gesetzgeberischen Ziels einer möglichst schnellen und einheitlichen Rechtsanwendung notwendig und insbesondere auch sachlich vertretbar war, weil sich der Stichtag am Inkrafttreten des neuen Rechts orientierte und als Anknüpfungspunkt den Eingang eines Antrags nach §§ 4 bis 10 VAHRG wählte (siehe auch LSG Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 -, juris, Rn. 17).

    Es erscheint verfassungsrechtlich jedenfalls nicht zwingend geboten, eine Rückabwicklung des gesamten Versorgungsausgleichs für den Fall des Todes des Ausgleichsberechtigten vor Leistungsbezug vorzusehen (vgl. auch Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/10144, S. 76; LSG Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 -, juris, Rn. 22; VG München, Urteil vom 29. März 2011 - M 5 K 10.4285 -, juris, Rn. 26).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 R 916/15

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenkürzung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 9/14 R, zitiert nach juris, mit Verweis auf: Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 R 471/12 - juris Rn. 14; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 - juris Rn. 21; VG Ansbach, Urteil vom 01. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 - juris Rn. 37-52).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um

    Die Orientierung am Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes ist ebenso sachlich vertretbar und nicht willkürlich wie die Anknüpfung an die auch nach altem Recht erforderliche Antragstellung (vgl. auch LSG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11 -, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 KN 160/12
    Der Senat hält den aus §§ 38 Abs. 2, 34 Abs. 3 VersAusglG folgenden Ausschluss eines rückwirkenden Rückausgleichs nicht für verfassungswidrig (ebenso: LSG Saarland, Urt v 29.3.2012, Az L 1 R 78/11).

    Es bestehen schließlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Übergangsregelung des § 49 VersAusglG (so auch: LSG Saarland, Urt v 29.3.2012, Az L 1 R 78/11).

  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Der darin liegende, bei richtiger Handhabung geringfügige Eingriff in die Rechtsstellung des Unterhalts- und Ausgleichspflichtigen ist aber hinzunehmen; es entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, dass der Wegfall der Kürzung einer Rente mit dem ersten Tag des auf den Antrag des Ausgleichsverpflichteten folgenden Monats eintritt, ohne dass eine Rückabwicklung erfolgt; hierin ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu sehen (Saarländisches LSG, 29.03.2012, L 1 R 78/11, bei juris Leitsatz 3 und Rn 22 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 13.11.2013 - L 13 R 316/13

    Von der Kürzung des Versorgungsausgleichs nach § 37 Abs. 1 S. 1, Abs. 2

    Der Senat hat auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der §§ 37, 38 Abs. 2, 34 Abs. 2 VersAusglG (ebenso LSG Saarland, Urteil vom 29.03.2012, L 1 R 78/11; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.2013, L 18 KN 160/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14

    Aussetzung der Kürzung einer Rente aus einem Versorgungsausgleich

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - L 8 R 669/15

    Anspruch auf Regelaltersrente

    Es ist auch nicht erkennbar, dass mit der Einführung des § 37 Abs. 2 VersAusglG eine andere Beurteilung angezeigt ist (so auch LSG Saarland, Urteil v. 29.3.2012, L 1 R 78/11, juris, Rdnr. 21 m.w.N.).
  • BSG, 13.01.2016 - B 5 R 398/15 B
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2933/21

    Keine analoge Anwendung von § 27 VersAusglG bei nicht erfüllten Voraussetzungen

  • VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.826

    Ruhestandsbeamter; Versorgungsausgleich (Rückgängigmachung); Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 8 R 2345/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 R 423/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2019 - L 2 R 156/19
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